Corona-Hilfe für Unternehmen: Erste Erfahrungen mit der Liquidität in der Krise

Autor Johannes Müller ist selbstständiger, zertifizierter (CMC/ BDU) Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Finanzkommunikation, Nachfolge/Mergers und Acquisitions und Krisenmanagement.

Flüssig bleiben, also Liquiditätssicherung – das steht für die Unternehmen nun an erster Stelle. Viele haben Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008 mit den Befürchtungen vor einer Kreditklemme und verfügen daher heute über höhere Eigenkapitalquoten und damit auch über höhere Liquidität. Doch die dürften in der aktuellen Krise nicht ausreichen. Unternehmen versuchen deshalb, sich nun weitere Kreditlinien bei ihren Banken zu sichern.

Auf eine längere Bearbeitungszeit, wie auch in der Finanzkrise, wird man sich einstellen müssen. Bereits jetzt hört man schon von abgelehnten Kreditanfragen. Die Kreditentscheidungen bei Krediten über die KfW haben folgende Kriterien zu erfüllen:

  • 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit (PD) ohne Berücksichtigung der Effekte aus der Corona-Krise (Stichtag 31.12.2019) beträgt max. 2,80% das ist zum Beispiel ein Crefo – Index von 300.
  • Der Antragsteller hatte vor Beginn der sog. Corona-Krise (Stichtag: 31.12.2019) keine Liquiditätsschwierigkeiten, keinen signifikanten Umsatz-/Ertragsrückgang (i.d.R. max. 10%) und seine bzw. ihre wirtschaftliche Lage hatte sich nicht wesentlich verschlechtert.
  • Unter Berücksichtigung der beantragten Finanzierung ist die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis der Berechnungen der Hausbank auf Grundlage von Ist-Zahlen vor Beginn der sog. Corona- Krise gegeben.
  • Der Antragsteller zeigt keine maßgeblichen Veränderungen im Gesellschafterkreis innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung und eine solche soll auch nicht im Zuge der Antragstellung umgesetzt werden. Die beantragte Finanzierung dient nicht dazu, eine Unternehmensübernahme zu finanzieren.
  • Der Anteil der drei wichtigsten Kunden am Gesamtumsatz des Antragstellers beträgt max. 60%.

Viele Unternehmen können auf die Stützungsprogramme von Bund und Ländern nicht zugreifen, da sie aufgrund ihres Geschäftsmodells nicht in der Lage sind, die Rückführung innerhalb der vorgegebenen Zeiten zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es weiterer Instrumente.
Nicht jedes Unternehmen hat Anspruch auf Staatshilfen. Solche, die schon länger in Sanierungsabteilungen der Banken betreut werden und solche, deren Problematik schon vorher bestand, werden von den aktuellen Kreditprogrammen nicht erfasst. Diese erhalten aktuell keine Staatshilfen in Form von KfW-Krediten. Für sie dürften die Maßnahmen nicht ausreichend sein. Auch hier bedarf es schnellstens weiterer Hilfen.

Leider ist die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierung nicht umgesetzt. Hätte man, wie in den Niederlanden, diese schnell und pragmatisch realisiert, würde den Unternehmen eine Restrukturierungsmöglichkeit im Vorfeld einer Insolvenz zur Verfügung stehen.
Gut ein Drittel der Anträge bei der Commerzbank erfüllen die Anforderungen der staatlichen Förderbank KfW, die im Rahmen von Hilfsprogrammen einen Großteil des Kreditrisikos übernimmt, so berichtet die Bank im Handelsblatt. Zur Überbrückung werden von allen Banken und Sparkassen in der Regel auch eigene Mittel in Form von Sonderfonds oder Überbrückungsfinanzierungen bereitgestellt. Sehr gute Kunden wurden bereits vor einiger Zeit vorab angerufen und nach ihrem Liquiditätsbedarf gefragt. Die Zusagen sind bereits erfolgt.
Zu warnen ist, wie in der letzten Krise, vor möglichen Folgen, die die Absicherung der Lieferantenkredite betrifft. Das wird sehr leicht übersehen, kann aber überlebenswichtig sein. Wichtig wäre es von Seiten des Staates, auch hier eine Absicherung in Form eines Schutzschildes bereit zu stellen, wie in der letzten Krise, wenn auch verspätet, geschehen. Auch für die Aufrechterhaltung der Lieferantenkreditlinien helfen aussagefähige Unterlagen und eine offensive Finanzkommunikation den Auskunfteien und Kreditversicherungen gegenüber.

Unternehmer sollten bedenken:

• Enorme Nachfrage
• Auslastung der Systeme
• Bearbeitung wird dauern
• Nicht jeder, der meint, er ist betroffen, hat auch einen Anspruch
• Rating-Ausfallquote und Crefo-Index 300 sind wichtiges Kriterium
• Kapitaldienstfähigkeit musste vor der Krise gegeben sein
• Keine Abhängigkeiten von drei Kunden über 60 Prozent
• Risiko Lieferantenkredit beachten

 

Kontext

Als ausgewiesene Experten in der Beratung bei Unternehmenskrisen und in der Kommunikation mit Kapitalgebern steht die Johannes Müller Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG und ihre Kooperationspartner Unternehmern zur Seite, insbesondere auch bei abgelehnten Anträgen. Die Experten informieren regelmäßig in ihrem Blog tagesaktuell und zeitnah über alle Neuerungen und Änderungen.

Weitere Informationen: www.mueller-beratung.de

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