Kolumne: Bürokratie – Eine Hürde für Startups

Tristan Niewöhner, Gründer persomatch, Bielefeld

Es herrscht allgemeiner Konsens, dass Unternehmensgründungen wichtig für eine gesunde Volkswirtschaft sind. Durch Startups werden Innovationen vorangetrieben, zu denen alteingesessene Unternehmen oft nicht in der Lage sind. Außerdem gibt es viele Menschen, die eine Gründung anstreben, da sie darin eine Chance auf persönliche Erfüllung und Verwirklichung sehen. Dennoch und trotz der ausführlichen Berichterstattung, die das Thema in jüngster Zeit erfährt, sind die Gründungszahlen in Deutschland rückläufig und auch im Vergleich zu vielen anderen Industrienationen sehr niedrig.
Als Unternehmensgründer ist man ohnehin schon mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Zunächst muss man ein Produkt oder eine Dienstleistung entwickeln, dann eine ausreichende Zahl Kunden gewinnen und wenn das Unternehmen im Idealfall wächst, muss man die größer werdende Organisation verwalten und managen. Darüber hinaus ist ein nicht unerheblicher Anteil der Arbeitszeit dazu zu verwenden, sich mit Bürokratie auseinanderzusetzen.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Richtlinien, Vorschriften, steuerlichen Rahmenbedingungen, etc. die es zu beachten gilt. Sicherlich ist es wichtig, dass es Regeln gibt. Allerdings haben diese häufig eine so hohe Komplexität, dass sie ihr eigentliches Ziel verfehlen und den Gründern das Leben sehr schwer machen. Anstatt sich um das Produkt oder den Kunden zu kümmern, verwenden Gründer viel Zeit darauf, Formulare auszufüllen, Steuererklärungen zu bearbeiten oder Anträge zu stellen.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind wir da sicherlich nicht sehr gut aufgestellt. Estland ist beispielsweise führend, was die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung angeht. Die Gründung einer Firma dauert dort nur 18 Minuten, wovon wir in Deutschland weit entfernt sind. Bill Gates hätte sein Unternehmen beispielsweise nicht in einer Garage in Deutschland gründen können, das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. 19 K 273/14) wonach Garagen ausschließlich, „zum Abstellen von Kraftfahrzeugen” bestimmt sind.
Es wird immer viel über die ausufernde Bürokratie in Deutschland gemeckert und es ist auch berechtigt, darüber zu diskutieren, welche Vorschriften sinnvoll sind und wie man die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen verbessern kann. Aber aus Sicht des einzelnen Unternehmers macht es keinen Sinn zu jammern, sondern in der Bürokratie eine weitere unternehmerische Herausforderung zu sehen, die es mit Tatkraft, Geschick und Ausdauer zu meistern gilt!

Nicht jammern, einfach anfangen – Start up now! Bis zum nächsten Mal.

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