Die Welt war ihm irgendwann mehr als genug: Wie Blu Stuart Smith seine neue berufliche Sesshaftigkeit fand.
Sein Name ist Smith, Blu Stuart Smith – heute im Dienst von Firma Elektro Tille in Horn Bad-Meinberg. Ehedem im Einsatz rund um die Welt: Mit 17 Jahren ging es für den gebürtigen Briten aus der Nähe von Leeds zum Militär nach Paderborn. Einsätze in den 1990er Jahren in Bosnien und im Kosovo, danach in Guatemala im Kampf gegen die Drogenkartelle. 2011 suchte der heute 42-Jährige nach einer neuen Tätigkeit. „In der Sicherheitsbranche habe ich mich wohlgefühlt, und eine neue berufliche Aufgabe gefunden: als Personenschützer für Politiker, Entscheidungsträger und andere VIPs.“
Wer jetzt an Glamour, Fünf-Sterne-Hotels, frisch gebügelte Anzüge, üppige Gehaltschecks und dergleichen mehr denkt, liegt nicht falsch. „Das ist am Anfang sicherlich reizvoll, aber irgendwann ist es auch immer das Gleiche, und man darf nicht vergessen, dass es immer um eine Gefährdungsbeurteilung geht, egal, ob im gepanzerten Fahrzeug, am Strand, oder bei einem öffentlichen Auftritt“, so Smith. Hinzu kommen 20-Stunden-Arbeitstage, monatliche Wechsel zwischen Heimat und Einsatzgebiet, etwa im Golf von Aden zum Schutz vor Piraterie. „Da bleibt ein eigenes Privatleben zwangsläufig auf der Strecke“, bilanziert der Vollprofi in Sachen Sicherheit.
„Aber welche berufliche Alternative mit ein wenig mehr Bodenständigkeit habe ich denn überhaupt“, fragte sich Smith irgendwann, und stellte die gleiche Frage auch Christian Zimmermann, Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit Detmold. Die Antwort kristallisierte sich schnell heraus: eine 28-monatige Umschulung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, und das idealerweise in einem wohnortnahen Betrieb. Kollege Zufall wollte es, dass Smiths Lebensgefährtin über ihre Arbeitskollegin ausrichten konnte, dass Elektroniker auch im Horn Bad-Meinberger Familienbetrieb Elektro Tille händeringend gesucht werden. Kurzum, man lernte sich kennen, passte zusammen, und kontaktierte die Arbeitsagentur ein weiteres Mal, um die Umschulung einzustielen.
Arbeitsvermittler Zimmermann und sein Kollege Christian Heß vom Arbeitgeber-Service der Detmolder Arbeitsagentur, die den Betrieb bei der Beratung und Vermittlung unterstützen, finden es ermutigend und nachahmenswert, wenn Bewerber und Arbeitgeber versuchen, mit Unterstützung der Arbeitsagentur mit frischen Ideen, dem Fachkräfteengpass entgegenzusteuern. Heß:
„Durch das neue Qualifizierungschancengesetz gibt es auch noch mehr Möglichkeiten für Arbeitssuchende, Weiterbildungsinteressierte und Unternehmen, Qualifizierung finanziell unterstützt zu ermöglichen.“
Das lässt Friedrich Tille aufhorchen, der mit der Umschulung von Blu Stuart Smith hoch zufrieden ist. „Man hat einen Azubi mit Weiterbeschäftigungsoption, besser geht es nicht.“
Auch Smith, der sich in seiner Wahlheimat Schlangen pudelwohl fühlt, ist mit der neuen beruflichen Situation glücklich. Aktuell arbeitet er mit seinem Meister im Krankenhaus in Höxter, um Kabelwege zu bauen. Skurril wurde es nur neulich, als er in einer Zwischendecke kurzfristig stecken blieb. „Keine Panik“, sein Kommentar, „da steckte ich in meiner Laufbahn schon in wesentlich brenzligeren Situationen fest.“ Ungewohnt, umso wertvoller, sind die geregelten Arbeitszeiten für den Briten, der angesichts des Brexits eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen möchte: „Endlich habe ich unter der Woche nach Dienstschluss Freizeit, sei es fürs Radfahren, für Fitness, Golf in Sennelager oder das Vereinsleben. Ja, ich war in Benhausen auch schon einmal Schützenkönig.“
- Kontext
Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht. Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten können Unternehmen verschiedenster Größe in Anspruch nehmen. Alle Beschäftigten, die noch keinen anerkannten Berufsabschluss oder die nach Abschluss einer Berufsausbildung mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben, kommen ebenfalls in den Genuss einer Qualifizierungsförderung.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de